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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Anwendungsbereich, Vertragsgrundlage
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Käufer/Besteller (im folgenden "Käufer" genannt) und der PFERSICH Büroeinrichtungen GmbH (im folgenden "Verkäufer" genannt).
1.2 Die Angebote des Verkäufers gegenüber dem Käufer sind freibleibend. Der Verkäufer ist an Angebote vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
1.3 Verträge bedürfen zu ihrem Zustandekommen der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, es sei denn, der Verkäufer leistet auf der Basis der Bestellung, die dann einschließlich dieser AGB Vertragsgrundlage sind.
1.4 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf die Schriftform kann nicht verzichtet werden.


2 Preise, Zahlungsbedingungen
2.1 Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk bzw. ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Installation, Einweisung und Montage, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2 Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, es sein denn, gesonderte Zahlungsbedingungen sind durch Aufdruck auf der Rechnung gewährt.
2.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder erhält der Verkäufer eine unbefriedigende Auskunft über die Bonität des Käufers, so ist der Verkäufer berechtigt, für laufende Aufträge die weitere Auftragsabwicklung einzustellen und einen Vorschuss oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so ist der Verkäufer zur Vertragskündigung berechtigt. Der Käufer hat in diesem Fall die bis zum Zeitpunkt der Vertragskündigung entstandenen Kosten nebst entgangenem internem Deckungsbeitrag zu bezahlen.
2.4 Bei Zahlungsverzug durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.


3 Mitwirkung des Käufers, Datenschutz
3.1 Der Käufer stellt dem Verkäufer alle für seine Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Zudem schafft der Käufer sämtliche erforderlichen Voraussetzungen auf seine Kosten. Der Käufer benennt für die Erteilung verbindlicher Angaben einen zuständigen Ansprechpartner.
3.2 Im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellte oder entstehende Daten sind vertraulich zu behandeln.


4 Lieferung
4.1 Die Einhaltung des auf der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Liefertermins setzt die Klärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Käufers gemäß 3.1 voraus. In Fällen von höherer Gewalt (insbesondere Streik, Naturereignisse) ist die Lieferzeit für die Dauer des Hindernisses unterbrochen.
4.2 Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Setzt der Käufer bei Verzugseintritt eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsdrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des beim Verkäufer entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Zusatzkosten, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.


5 Eigentum, Gefahrenübergang
5.1 Das Eigentum an gelieferten Waren verbleibt bis zur endgültigen und vollständigen Erbringung der Gegenleistung (in der Regel Zahlung des Preises) im Eigentum des Verkäufer oder im Eigentum Dritter, die selbst unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben. Setzt der Käufer nach erster Fälligkeit der Gegenleistung eine angemessene Frist zu deren Erbringung, so kann der Verkäufer schon vor Ablauf der Frist die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren herausverlangen. Das Herausgabeverlangen stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrage dar, wenn dies neben dem Herausgabeverlagen ausdrücklich erklärt wird.
5.2 Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und  der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Annahmeverzug ist. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Auftraggebers die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausliefert oder die Ware zwecks Versendung das Werk des Verkäufers oder des Lieferanten verlässt. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen in Ansehen der jeweiligen Teillieferung oder wenn der Verkäufer noch andere Leistungen wie etwa die Versendungskosten oder Anfuhr oder die Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers oder infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft durch den Verkäufer über. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die zu versendende Ware durch die Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige vergleichbare
Risiken versichert.
5.3 Ware, die an den Käufer ausgeliefert wurde und die unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers oder eines Dritten steht, hat der Käufer auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige vergleichbare Risiken mit einer Deckungssumme mindestens zum Rechnungswert zu versichern.


6 Mängelrügen, Gewährleistung, Reparaturen
6.1 Mängelrügen und sonstige Beanstandungen sind unverzüglich nach Entgegennahme der Leistung, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erkennung, geltend zu machen.
6.2 Der Verkäufer leistet Gewähr nur für neu hergestellte Waren und Leistungen und im Übrigen nur, wenn solche Umstände, deren Ursache vor dem Gefahrenübergang gemäß 5 liegt. Im Rahmen der Gewährleistung ist der Verkäufer berechtigt, bis zu drei Nachbesserungen durchzuführen. Erst nachdem ein etwaiger dritter Nachbesserungsversuch gescheitert ist, stehen dem Käufer die Rechte nach der gesetzlichen Gewährleistung zu.
6.3 Sofern mit dem Käufer keine gesonderte Vereinbarung besteht, berechnet der Verkäufer Wartungs- und Reparaturleistungen, Ersatzteile, Arbeitszeiten, Wegezeiten sowie Fahrtkosten und Spesen nach der jeweils gültigen Preisliste. Kostenvoranschläge gelten nur für die schriftlich festgelegten Arbeiten und enthalten - auch hinsichtlich der
Höhe – nur Näherungswerte.


7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
7.1 Die Aufrechnung des Käufers gegen Forderungen des Verkäufers ist unzulässig, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7.2 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer, auch soweit sie auf einem anderen mit dem Verkäufer abgeschlossenen Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.


8 Haftungsbeschränkung
8.1 Die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind (1.) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen sowie (2.) Verletzungen von wesentlichen Rechten und Pflichten, die sich aus der Natur eines Vertrages mit dem Verkäufer ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre (sog. Kardinalpflichten). Hinsichtlich der Ausnahmen zu 1. und zu 2. gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Der Höhe nach sind Ersatzleistungen für Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Verkäufers. Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung deckt jedes vertragstypische Schadensrisiko. Nur soweit der Versicherer leistungsfrei ist (Beispiele: Selbstbehalt, Serienschaden, Jahresmaximierung, Risikoausschlüsse etc.) ist der Auftragnehmer selbst zur Ersatzleistung verpflichtet. Im Übrigen genügt der Verkäufer seiner Ersatzpflicht, wenn er Ersatzansprüche gegen seinen Versicherer an den Geschädigten abtritt.


9 Daten, Planungen
9.1 Siehe gesonders aufgeführte Datenschutzerklärung nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Bitte hier klicken


10 Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragsparteien ist der Hauptsitz des Verkäufers, es sei denn ein abweichender Erfüllungsort ist vertraglich vereinbart.
10.2 Für Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Käufer und Verkäufer ist der allgemeine Gerichtsstand des Verkäufers, wenn der Käufer Vollkaumann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.


11 Abwehrklausel
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt. Der einfache Eigentumsvorbehalt des Verkäufers setzt sich in jedem Fall auch gegen etwaige Abwehrklauseln des Käufers durch.


12 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Etwaige Vertragslücken sollen so ausgefüllt werden, wie es der Gesinnung eines redlichen Kaufmannes und Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte entspricht.

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